Was ist der GSPR?
Der Begriff „GSPR“ steht für „General Safety and Performance Requirements“ — auf Deutsch: Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen. Er ist das Äquivalent zu den „Essential Requirements“ der alten IVDD, wurde aber deutlich erweitert und präzisiert.
Anhang I der IVDR gliedert sich in drei Hauptkapitel:
- Kapitel I (§§ 1–9): Allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Leistung des Produkts
- Kapitel II (§§ 10–22): Anforderungen an Design und Herstellung (Konstruktionsanforderungen)
- Kapitel III (§ 23): Anforderungen an die Informationen, die dem Produkt beiliegen (Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung)
GSPR und Labor-Developed Tests: Was gilt nach Artikel 5 Abs. 5?
Für LDTs gilt gemäß Artikel 5 Absatz 5 IVDR ein vereinfachter Pfad: Sie müssen die GSPR-Anforderungen des Anhang I nachweisen, sind jedoch von einer vollständigen CE-Kennzeichnung befreit, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Der Test wird innerhalb der eigenen Gesundheitseinrichtung hergestellt und verwendet (kein Inverkehrbringen).
2. Die Herstellung erfolgt im Einklang mit einem Qualitätsmanagementsystem.
3. Das Labor rechtfertigt, warum kein gleichwertiges CE-IVD verfügbar oder geeignet ist (Bedarfsbegründung).
4. Die Einrichtung informiert die zuständige Behörde auf Anfrage über den Einsatz dieser Tests.
Die 23 GSPR-Kapitel im Überblick für LDTs
Jedes der folgenden Kapitel muss im GSPR-Nachweis adressiert werden. Für LDTs bedeutet „adressiert“ nicht immer „vollständig erfüllt“ — bei nicht anwendbaren Anforderungen reicht eine begründete Nicht-Anwendbarkeits-Erklärung (N/A mit Begründung).
| § | Anforderung | Relevanz für LDTs |
|---|---|---|
| 1 | Allgemeiner Sicherheitsgrundsatz | Hoch — Grundpflicht |
| 2 | Risikomanagement-System | Hoch — ISO 14971 empfohlen |
| 3 | Intrinsische Sicherheit | Mittel — Reagenzien, Probenvorbereitung |
| 4 | Schutzmaßnahmen bei Risiken | Mittel — Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren |
| 5 | Informationen für Anwender | Hoch — IVU, Schulungen |
| 6 | Leistungsmerkmale | Hoch — Analytische + klinische Performance |
| 7 | Chemische, physikalische Eigenschaften | Mittel — Materialanalyse |
| 8 | Infektion und mikrobielle Kontamination | Mittel — falls biologisches Material |
| 9 | Produkte mit Messfunktion | Hoch — Kalibrierung, Metrologie |
| 10 | Strahlenschutz | Niedrig — meist N/A für LDTs |
| 11 | Softwareanforderungen | Hoch — falls Software-gestützt |
| 12 | Aktive Produkte | Niedrig — meist N/A |
| 13 | Schutz vor mechanischen Risiken | Niedrig — meist N/A |
| 14 | Schutz vor thermischen Risiken | Mittel — Lagerung, Transport |
| 15 | Stromversorgung und EMV | Niedrig — Gerätequalifizierung |
| 16 | Schutz vor mechanischen/thermischen Risiken | Niedrig |
| 17 | Sterile Produkte | Mittel — falls Sterilität relevant |
| 18 | Anforderungen an Geräte mit Messfunktion | Hoch — Präzision, Richtigkeit |
| 19 | Schutz vor Strahlung | Niedrig |
| 20 | Diagnostische und analytische Leistung | Hoch — Kernpflicht LDT |
| 21 | Anforderungen an den Hersteller | Hoch — Qualitätssystem |
| 22 | Anforderungen an klinische Evidenz | Hoch — Literatur + eigene Daten |
| 23 | Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung | Hoch — intern verwenden |
Häufige Fehler bei der GSPR-Dokumentation von LDTs
Fehler: N/A ohne Begründung
Laborleitungen markieren Kapitel als nicht anwendbar, ohne zu begründen warum. Prüfer der Benannten Stelle oder Behörden akzeptieren das nicht — jede N/A braucht eine knappe Begründung.
Fehler: Leistungsmerkmale ohne Validierungsdaten
§ 6 und § 20 fordern Nachweise für Sensitivität, Spezifität, Präzision und Richtigkeit. Ohne Validierungsstudie — auch mit Literatur-Referenz — ist die Konformität nicht nachweisbar.
Fehler: Kein Risikomanagement-System
§ 2 setzt ein dokumentiertes Risikomanagement voraus. Viele Labore haben ISO-15189-Qualitätsprozesse, aber keinen nach ISO 14971 strukturierten Risikoanalyseprozess speziell für LDTs.
Fehler: Fehlende Versionskontrolle
Jede Änderung an einem LDT (Reagenzwechsel, Methodenmodifikation) erfordert eine neue Bewertung und neue Version. Ohne automatisierte Versionierung entstehen Lücken im Audit-Trail.
GSPR-Konformitätsbewertung: Schritt-für-Schritt
- 1
Anwendbarkeits-Matrix erstellen
Alle 23 Paragraphen des Anhang I prüfen: anwendbar (A), nicht anwendbar (N/A mit Begründung) oder teilweise anwendbar (PA).
- 2
Nachweise zuordnen
Für jede anwendbare Anforderung: welche interne SOP, Validierungsstudie, Norm oder Prüfbericht belegt die Konformität?
- 3
Lückenanalyse
Wo fehlen Nachweise? Gap-Analyse mit Zeitplan zur Schließung der Lücken.
- 4
Risikomanagement integrieren
ISO-14971-Risikoanalyse mit den GSPR-Anforderungen verknüpfen — insbesondere §§ 2, 6, 20.
- 5
Dokumentation zusammenführen
Technisches Dossier mit GSPR-Checkliste, Nachweisliste und Risikoanalyse zusammenstellen — auditbereit.
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