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IVDR-Übergangsfristen 2027/2028: Was Labore jetzt tun müssen

Die IVDR gilt seit dem 26. Mai 2022 für neue Produkte — für Labor-Developed Tests gelten jedoch gestaffelte Übergangsfristen. Klasse D muss bis 31.12.2027 IVDR-konform sein, Klasse C und B bis 31.12.2028. Die Zeit läuft.

Übergangsfristen auf einen Blick

Klasse D

31. Dezember 2027

Höchste Dringlichkeit

Anforderungen: GSPR + Benannte Stelle + EU-Referenzlabor + Chargenprüfung

Klasse C

31. Dezember 2028

Hohe Dringlichkeit

Anforderungen: GSPR + Benannte Stelle + klinische Studien

Klasse B

31. Dezember 2028

Mittlere Dringlichkeit

Anforderungen: GSPR + Benannte Stelle

Rechtsgrundlage: Artikel 5 Abs. 5 IVDR und die Übergangsbestimmungen

Die IVDR (EU 2017/746) trat am 26. Mai 2022 in Kraft. Für Labor-Developed Tests (LDTs) — also intern hergestellte und verwendete IVD — gilt ein Sonderstatus nach Artikel 5 Absatz 5. LDTs sind von der CE-Kennzeichnungspflicht befreit, müssen aber die Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR nach Anhang I) nachweisen.

Die Übergangsfristen wurden durch die Verordnung (EU) 2022/112 (IVDR-Amendement) gestaffelt eingeführt, um Laboren ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Diese Fristen sind bindend — es ist derzeit keine weitere Verlängerung geplant.

Wichtig: Ab dem jeweiligen Stichtag müssen alle betroffenen LDTs die IVDR-Anforderungen erfüllen. Nicht konforme LDTs dürfen ab diesem Datum nicht mehr für diagnostische Entscheidungen eingesetzt werden. Zuständige Behörden können Stichprobenprüfungen durchführen.

Zeitplan: Was ist bis wann zu tun?

Jetzt (2026)

  • Alle LDTs inventarisieren (vollständige Liste aller selbst entwickelten/modifizierten Tests)
  • Klassifizierung nach Anhang VIII IVDR für jeden LDT bestimmen
  • Gap-Analyse: Welche Dokumentation fehlt?
  • Prioritäten setzen: Klasse-D-Tests zuerst

2026–2027 (Klasse D)

  • GSPR-Konformitätsbewertung für alle Klasse-D-Tests erstellen
  • ISO-14971-Risikoanalyse für Klasse-D-Tests abschließen
  • Performance Evaluation Plan (PEP) nach Anhang XIII erstellen
  • Kontakt zu Benannter Stelle aufnehmen (Wartezeiten einplanen!)
  • EU-Referenzlabor-Anforderungen prüfen (Anhang IX)

31.12.2027 (Klasse D Frist)

  • Alle Klasse-D-LDTs müssen IVDR-konform dokumentiert sein
  • Technische Dossiers abgeschlossen und archiviert

2027–2028 (Klasse B/C)

  • GSPR-Konformitätsbewertung für Klasse-B/C-Tests
  • Risikoanalyse und PEP für Klasse-C-Tests (höhere Anforderungen)
  • Benannte Stelle für Klasse-B/C-Tests einbeziehen

31.12.2028 (Klasse B/C Frist)

  • Alle Klasse-B/C-LDTs müssen IVDR-konform dokumentiert sein
  • Laufendes Post-Market Surveillance für alle LDTs

Benannte Stellen: Engpass einplanen

Ein häufig unterschätzter Faktor: Benannte Stellen für IVD nach IVDR haben begrenzte Kapazitäten. In Deutschland sind derzeit nur wenige Stellen für IVDR-Klasse-C- und -D-Produkte notifiziert. Wartezeiten von 6–18 Monaten für eine Erstzertifizierung sind keine Seltenheit.

Empfehlung für Klasse D: Kontaktaufnahme mit Benannten Stellen spätestens Anfang 2026, um Kapazitäten zu sichern.

Empfehlung für Klasse C/B: Kontaktaufnahme bis spätestens Mitte 2027.

Aktuelle Liste notifizierter Benannter Stellen: EUDAMED-Datenbank (EU-Kommission) →

Was passiert bei Fristversäumnis?

Die IVDR ist direkt anwendbares EU-Recht. Zuständige Behörden in Deutschland (Landesbehörden, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / BfArM) können nach Ablauf der Übergangsfristen:

  • Stichprobenartige Prüfungen der IVDR-Konformität durchführen
  • Korrekturmaßnahmen und Nachbesserungsfristen anordnen
  • In schweren Fällen den Betrieb des LDT untersagen
  • Bußgelder nach nationalen Medizinproduktegesetzen verhängen (MPDG in Deutschland)
  • Meldepflichten gegenüber der Benannten Stelle einfordern

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